Gartenarbeit ist von der Steuer absetzbar!

Die Ausgaben für die Instandsetzung des Gartens kann von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehört auch die Umgestaltung (nicht die Neugestaltung) des Gartens. Hier sollten Rechnungen jedoch als Nachweis aufbewahrt werden. Es können Lohn- und Arbeitskosten abgesetzt werden. Materialkosten sind  von der steuerlichen Absetzbarkeit nicht betroffen. Insgesamt können mehrere Handwerkerrechnungen bis zu einer Gesamthöhe von 6.000 € eingereicht werden.

Von diesen Kosten können bis zu 20 % d.h.1.200,– € direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, also nicht von dem zu versteuernden Einkommen.